Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma GNEHM Härteprüfer AG / Terms & Conditions / Conditions générales

Alle unsere Verkäufe und Lieferungen unterliegen vollumfänglich diesen Bestimmungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.

Offerten

Unsere Offerten sind zeitlich befristet, entweder gemäß den gesetzlichen Regeln oder laut den besonderen Angaben in den Offerten selbst.

Preise

Wir stellen immer die am Liefertag gültigen Preise und Teuerungszuschläge in Rechnung. Alle Preisangaben sind verbindlich und ohne Mehrwertsteuer. Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk, unverpackt.

Verpackung

Bei Warensendungen verrechnen wir Verpackungs-, Porto- oder Transportspesen.

Lieferfrist / Lieferung

Die Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten. Schadenersatzforderungen für Nichterfüllung der Lieferung oder Überschreiten der vorgesehenen Lieferzeit können wir nicht anerkennen. Teillieferungen sind zulässig. Eventuelle Lieferverzögerungen berechtigen weder zur Annullierung des Auftrages noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware unser Haus, respektive bei Direktlieferung unserer Lieferanten deren Haus verlässt. Die Versicherung ist Sache des Empfängers. Versand- und Transportgefahr gehen in allen Fällen zu Lasten des Bestellers, auch wenn fracht- oder portofreie Lieferung der Ware vereinbart wird. Die Verpackung erfolgt mit größter Sorgfalt. Im Falle eines Bruch- und Transportschadens muss der Empfänger der Ware beim Transportunternehmen unverzüglich einen entsprechenden Vorbehalt anbringen und uns schriftlich über den Schaden in Kenntnis setzen, jedoch bis spätestens 8 Tage nach Erhalt des Materials. Dies gilt auch, wenn die Verpackung der Ware äußerlich keinen Schaden aufweist. Ware immer vor dem Auspacken eingehend prüfen. Transportschäden müssen sofort, wenn möglich gleich direkt dem Chauffeur und anschließend der Transportfirma mitgeteilt werden. Ebenso behalten sich die Hersteller Änderungen der Konstruktionen, Abbildungen, Größen, Gewicht usw. vor.

Warenrücksendungen, Umtausch

Warenrücksendungen können nur nach schriftlicher Vereinbarung mit uns erfolgen. Die Ware muss sich in einwandfreiem, komplettem Zustand und in Originalverpackung befinden. Auf Kundenwunsch angefertigte spezielle Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen. Für Umtriebe können wir einen angemessenen Kostenanteil in Abzug bringen.

Zahlungen

Sofern nichts anderes vereinbart, hat der Besteller jede Rechnung von Gnehm Härteprüfer AG innert 30 Tagen netto ab Fakturadatum zu begleichen. Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Zins zu entrichten, der sich nach der am Domizil des Bestellers üblichen Zinsverhältnis richtet, jedoch mindestens 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

Eigentumsvorbehalt

Vervielfältigung, Verbreitung sowie Veränderung der von Gnehm eingesetzte Software GMS ist nicht gestattet. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von GNEHM Härteprüfer AG, bis der vereinbarte Preis mit allen zusätzlichen Kosten und Zinsen bezahlt ist. Sie dürfen bis zu diesem Zeitpunkt weder verpfändet oder verkauft, noch ohne Bewilligung vermietet werden. GNEHM Härteprüfer AG ist ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt am Wohnsitz des Bestellers ins Eigentumsregister einzutragen. Ferner ist der Besteller verpflichtet, GNEHM Härteprüfer AG unverzüglich schriftlich zu orientieren, wenn er sein Domizil bzw. seinen Geschäftssitz wechselt oder wenn Drittpersonen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände Anspruch erheben.

Allgemeines Gewährleistung

Die gesetzlichen Gewährleistungsregeln gelten soweit in diesen Geschäftsbestimmungen nicht davon abgewichen wird. Bezüglich Drittherstellerprodukten und -software bestehen möglicherweise abweichende Gewährleistungsregeln. Der Besteller akzeptiert die Gewährleistungsvorschriften des betreffenden Herstellers.

Gewährleistungsumfang

GNEHM Härteprüfer AG gewährleistet ausschließlich, dass ihre Produkte die schriftlich vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung besteht nicht. Schäden, welche infolge unsachgemässer Bedienung oder Behandlung, unsachgemässer oder unzulässiger Eingriffe, natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung oder anderer Gründe, die GNEHM Härteprüfer AG nicht zu vertreten hat, entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Auf Betriebs- und Verbrauchsmaterialien wie zum Beispiel Batterien, Diamanten, etc und Akkus, sind jegliche Gewährleistungen ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt ebenfalls, wenn der Besteller oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von GNEHM Härteprüfer AG Änderungen, Wartungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Maßnahmen trifft, damit der Schaden minimiert wird. GNEHM Härteprüfer AG kann insbesondere keine Gewährleistung dafür übernehmen, dass die von ihr erstellten Programme ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Besteller gewünschten Kombinationen, mit beliebigen Daten, EDV-Systemen und Programmen eingesetzt werden können, noch dass durch die Korrektur eines Programmfehlers das Auftreten anderer Programmfehler ausgeschlossen wird. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Programmfehler, die nicht auf von GNEHM Härteprüfer AG zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, wie insbesondere - Eingriffe in das Programm durch den Besteller oder Dritten; - Einflüsse durch einen Fremdleistungsteil oder nicht von GNEHM Härteprüfer AG gelieferte Geräte und Programme; - Bedienungsfehler des Bestellers oder von Dritten.

Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate nach Ablieferung bzw. (falls eine Installation oder Abnahme vereinbart ist) nach Installation oder Abnahme. Kürzere Fristen für Drittherstellerprodukte und -software bleiben vorbehalten.

Gewährleistungsansprüche

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Besteller den bestellten Gegenstand innert vierzehn Tagen nach der Ablieferung zu prüfen. Bei Installation durch GNEHM Härteprüfer AG beginnt die Frist erst nach erfolgter Installation. Der Besteller hat GNEHM Härteprüfer AG festgestellte Mängel umgehend anzuzeigen. Die Meldung der Fehler hat ordnungsgemäß dokumentiert zu erfolgen. Unterlässt der Besteller die Prüfung und/oder die Anzeige, so gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. Treten während der Gewährleistungsfrist Mängel auf und werden diese rechtzeitig schriftlich gerügt, dann werden diese nach Wahl von GNEHM Härteprüfer AG entweder behoben oder das mangelhafte Produkt durch ein Gleichwertiges ersetzt. Eine Wandelung oder Minderung ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile werden Eigentum von GNEHM Härteprüfer AG. Der Besteller hat GNEHM Härteprüfer AG eine angemessene Frist für die Behebung der Mängel einzuräumen. Die Vorort-, Verpackungs- und Zustellkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Material-, Arbeits- und Rücksendekosten gehen zu Lasten von GNEHM Härteprüfer AG. Bei Software-Mängeln trägt die GNEHM Härteprüfer AG die Rücksendekosten der korrigierten Software-Version. Sämtliche Kosten beim Besteller vor Ort (beispielsweise für Installation, Kopien und Download) trägt der Besteller. Sollte sich anlässlich der Behebung des Mangels herausstellen, dass gar kein Fall von Gewährleistung vorliegt, dann gehen sämtliche Kosten zu den Bedingungen der jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste der GNEHM Härteprüfer AG zu Lasten des Bestellers. Gewährleistungsansprüche werden an regulären Arbeitstagen während den GNEHM Härteprüfer AG Betriebsöffnungszeiten innerhalb angemessener Frist bearbeitet. Erweiterte Gewährleistungsfristen sowie erweiterte Bereitschafts- bzw. Reaktionszeiten können mit separaten Wartungsverträgen vereinbart werden. Bestehende Hard- und Software, die aus Investitionsgründen wieder- resp. weiter verwendet werden, sind von dieser Gewährleistung ausgenommen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Horgen. GNEHM Härteprüfer AG ist berechtigt, den Besteller auch an dessen Domizil zu belangen.

Horgen, März 2014